Gesetzliche Bestimmungen und Schutzauftrag

Rechtliche Grundlagen

Die Aufträge und Ziele von Kindertagesstätten sind im Sozialgesetzbuch SGB VIII im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bundesweit einheitlich festgeschrieben.

Demnach sollen Kindertagesstätten:

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
  • den Eltern dabei helfen, Beruf und Kindererziehung gut miteinander kombinieren zu können

Auch die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sind vom Land Rheinland- Pfalz detailliert bearbeitet und festgelegt.
Unsere Kita orientiert sich an diesen Empfehlungen.

Kinderschutz

Das Wohl der Kinder steht immer im Mittelpunkt unserer Arbeit. Kinder sind angewiesen auf Erwachsene, die ihnen Schutz gewährleisten und dafür Verantwortung übernehmen.
Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, einen gesunden Selbstwert zu entwickeln, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und diese zu äußern.
Es ist wichtig, den Kindern einen Rahmen zur Mit- und Selbstbestimmung zu bieten, um ihnen ihre eigene Wichtigkeit nahe zu bringen.
Der Kinderschutz ist ein selbstverständlicher und großer Bestandteil in der Erziehungsarbeit.
Hierbei berufen wir uns auf den §8a SGB VIII.

Vorgehen im Krankheitsfall

Kranke Kinder brauchen viel Nähe und Aufmerksamkeit ihrer engsten Bezugspersonen.
Indem das Kind bis zur vollständigen Genesung zu Hause bleibt, wird dazu beigetragen, Krankheitsausbrüche und wiederkehrende Infektionen zu vermeiden.

Im Krankheitsfall bitten wir um Abmeldung des Kindes bis 09:00 Uhr.

Bei Krankheiten nach §34 IfSG erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt von Seiten des Kinderarztes, sowie der Kindertagesstätte. Das Kind darf die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Wir behalten uns vor, auch bei anderen ansteckenden Krankheiten, wie z.B. einer Bindehautentzündung, eine ärztliche Bescheinigung anzufordern.

Im Falle eines Verdachts oder der Ansteckung des Kindes oder einer Person im direkten Umfeld mit Covid 19, müssen die entsprechenden Maßnahmen laut Gesetzgebung eingehalten werden.

Impfpflicht Masern

Seit März 2020 besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Es muss sichergestellt sein, dass ihr Kindausreichenden Schutz hat.Dies muss mit einer Kopie des Impfausweises dargelegt werden.

Kommunale Kindertagesstätte KITA KUNTERBUNT | Im Ehwasen 69 | 67685 Weilerbach | Tel.: 06374 / 995 3798 | E-Mail: kita@weilerbach-pfalz.de